Ihr Mitgliedsbeitrag orientiert sich an Ihren Jahreseinnahmen und wird sich deshalb jedes Jahr automatisch anpassen
Stufen
Jahreseinnahmen (Brutto)
Mitgliedsbeitrag
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
             – 10.000 €
10.000 – 20.000 €
20.000 – 30.000 €
30.000 – 40.000 €
40.000 – 50.000 €
50.000 – 60.000 €
60.000 – 70.000 €
70.000 – 80.000 €
80.000 – 90.000 €
90.000 – 100.000 €
100.000 – 110.000 €
110.000 – 120.000 €
120.000 – 130.000 €
130.000 – 140.000 €
150.000 –
50 €
80 €
110 €
150 €
180 €
210 €
240 €
270 €
300 €
330 €
350 €
380 €
410 €
440 €
470 €

Die Aufnahmegebühr:

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Jahresbeitrag

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem gesamten Jahreseinkommen.

§ 14 Abs. 3 StBerG,

Beitragsgrundlage:

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

(Lohn, Gehalt, Pensionen, Renten, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld,

Kurzarbeit, Abfindung, Versorgungsbezüge und Pensionen, Kindergeld, Unterhalt

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten

Steuerfreier Arbeitslohn für Tätigkeit im Ausland nach DBA, ATE

Einkünfte aus Renten

Gesetzliche Renten, Renten aus dem Ausland, Betriebsrenten, Witwen-/Witwerrenten

private Rentenversicherungen, Waisenrenten

Einnahmen, die aus Kapitalvermögen oder aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt werden,

fließen in die Berechnung des Mitgliedsbeitrags ein. (§ 14 Abs. 3 StBerG)

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden bei der Beitragsberechnung bis zu drei Stufen berücksichtigt.

Einnahmen aus Vermietung

Bei Grundstücksgemeinschaften erzielte Einnahmen

Bei neu eintretenden Mitgliedern, für die Steuererklärungen mehrerer Jahre zu erstellen sind, werden die Einnahmen dieser Jahre nach Textziffer B der Beitragsordnung zusammengerechnet, und der Jahresbeitrag wird entsprechend festgesetzt.

Nach oben scrollen