Ihr Mitgliedsbeitrag orientiert sich an Ihren Jahreseinnahmen und wird sich deshalb jedes Jahr automatisch anpassen
Stufen
Jahreseinnahmen (Brutto)
Mitgliedsbeitrag
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10.000 – 20.000 €
20.000 – 30.000 €
30.000 – 40.000 €
40.000 – 50.000 €
50.000 – 60.000 €
60.000 – 70.000 €
70.000 – 80.000 €
80.000 – 90.000 €
90.000 – 100.000 €
100.000 – 110.000 €
110.000 – 120.000 €
120.000 – 130.000 €
130.000 – 140.000 €
150.000 –
80 €
110 €
150 €
180 €
210 €
240 €
270 €
300 €
330 €
350 €
380 €
410 €
440 €
470 €
Die Aufnahmegebühr:
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Jahresbeitrag
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem gesamten Jahreseinkommen.
§ 14 Abs. 3 StBerG,
Beitragsgrundlage:
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
(Lohn, Gehalt, Pensionen, Renten, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld,
Kurzarbeit, Abfindung, Versorgungsbezüge und Pensionen, Kindergeld, Unterhalt
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten
Steuerfreier Arbeitslohn für Tätigkeit im Ausland nach DBA, ATE
Einkünfte aus Renten
Gesetzliche Renten, Renten aus dem Ausland, Betriebsrenten, Witwen-/Witwerrenten
private Rentenversicherungen, Waisenrenten
Einnahmen, die aus Kapitalvermögen oder aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt werden,
fließen in die Berechnung des Mitgliedsbeitrags ein. (§ 14 Abs. 3 StBerG)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden bei der Beitragsberechnung bis zu drei Stufen berücksichtigt.
Einnahmen aus Vermietung
Bei Grundstücksgemeinschaften erzielte Einnahmen
Bei neu eintretenden Mitgliedern, für die Steuererklärungen mehrerer Jahre zu erstellen sind, werden die Einnahmen dieser Jahre nach Textziffer B der Beitragsordnung zusammengerechnet, und der Jahresbeitrag wird entsprechend festgesetzt.
